Aufklärung zum Thema Cybermobbing

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Rechtsanwältin Violaine Spanuth informiert die Klassenstufe 7 über Cybermobbing

Handys und Computer bieten heute eine Vielzahl von Möglichkeiten, um mit anderen Personen zu kommunizieren. Leider nutzt mancher User den (anonymen) Zugang zur virtuellen Gemeinschaft für ein strafbares Verhalten aus: „Cybermobbing“.

Da die Folgen dieses Verhaltens manchen nicht bewusst sind, lud die Schulsozialarbeit der Uhland-Realschule alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei referierte die Aalener Rechtsanwältin und Mediatorin Violaine Spanuth.

In ihrem präventiven Vortrag ging sie auf den Begriff „Cybermobbing“ sowie auf persönliche und rechtliche Auswirkungen von Cybermobbing ein. Davon betroffen sein können Jungs wie Mädchen, ergänzte sie.

Unter reger Beteiligung der Schülerinnen und Schüler nahm die Referentin zunächst eine Grenzziehung zwischen Mobbing und ähnlichem Verhalten vor. Beleidigen, Drohen, Erpressen oder Belästigen über einen längeren Zeitraum sind nicht nur Mobbing-Handlungen, sondern auch strafbare Handlungen, betonte Violaine Spanuth. Gegenüber Mobbing habe Cybermobbing für den Täter den Vorteil der Anonymität. Belastend für die gemobbten Personen ist auch die Tatsache, dass Mobbing im Netz keine Pausen macht und rund um die Uhr stattfinden kann. Außerdem wird übers Netz ein viel größerer Personenkreis erreicht.

Mobbing kann für die betroffene Person schwerwiegende Folgen wie Depression, Aggression, Selbstverletzungen oder den Verlust des Selbstbewusstseins haben.

Rechtliche Seite

Ein weiterer Schwerpunkt ihres Vortrags bezog sich auf die rechtliche Seite von Cybermobbing. Dabei warnte sie: Wenn es auch keinen allgemeinen Mobbing-Paragraphen gibt, sind jedoch einzelne Tatbestände strafbar.

Grundsätzlich dürfen Fotos von anderen nicht ohne Erlaubnis über das Netz verbreitet werden. In bestimmten Umgebungen ist sogar das Aufnehmen von Fotos verboten (häuslicher Bereich, Umkleidekabinen, Schwimmbäder…). Dies gilt erst recht für geschützte Räume, wie die Wohnung. Beleidigen, Drohen, Erpressen oder Belästigen sind ebenfalls Straftaten. Genauso strafbar ist Identitätsdiebstahl, bei dem jemand mit den Zugangsdaten anderer im Netz agiert. Das widerspricht dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Zum Schluss der Info-Veranstaltung stand noch eine Frage im Mittelpunkt: Wie soll man sich bei Mobbing verhalten? Auf keinen Fall still ertragen, sondern Hilfe holen (Eltern/Schule/Schulsozialarbeiter). Vorbeugend soll jeder seine persönlichen Daten geheim halten. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, fallen zum Teil hohe Kosten (Gerichtskosten/Anwaltskosten/Schadenersatzkosten) für den Mobber an. Mit dem Hinweis, dass Eltern nur bedingt für ihre Kinder haften müssen und diese ab dem 14. Lebensjahr selbst für ihre (strafbaren) Handlungen und die damit einhergehenden Kosten verantwortlich sind, beendete die Referentin die Veranstaltung.

Die Veranstaltung wurde vom Förderverein der Uhlandrealschule finanziert. Vielen Dank dafür.

Text und Bild: Schulsozialarbeit der Uhland-Realschule