Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz

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Zusammenfassung der geltenden Maßnahmen im Schulumfeld.

Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen zu begrenzen, müssen wir Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Coronavirus zu minimieren. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Abstandsgebot: Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigten und andere Erwachsene haben in den Schulen untereinander das Abstandsgebot von 1,50 m einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht.
  • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer MNB oder eines MNS nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig.

Für Schülerinnen und Schüler ist ab Klasse 5 das Tragen einer MNB oder eines MNS auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Klassenzimmers verpflichtend, sofern sie sich auf den Begegnungsflächen (z. B. Flure, Treppenhaus, Pausenhof, Toiletten, …) aufhalten.

Für die Zubereitung von Nahrung gilt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen.

Für den richtigen Umgang mit der MNB hat das Sozialministerium Informationen zusammengestellt: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/

  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutz, nach dem Toiletten-Gang, vor und nach dem Sportunterricht) durch

oder, wenn dies nicht möglich ist,

  • Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
  • Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften aller Räume, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen.

Toilettengang

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalpapier-Handtücher bereitgestellt, die regelmäßig aufgefüllt werden.

Um die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bestmöglich umzusetzen, haben wir uns dazu entschlossen, dass aus Aufsichtsgründen keine Schülerin/kein Schüler während der 5-Minuten-Pausen auf die Toilette gehen darf.

Es dürfen maximal zwei Schülerinnen/Schüler gleichzeitig die Toilette aufsuchen.

Große Pause

In der Großen Pause gilt abgesehen von der Nahrungsaufnahme die Pflicht zum Tragen einer MNB bzw. MNS.

Der Bäckereiverkauf findet wieder statt.

Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern können die Erziehungsberechtigten diese aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Präsenzunterricht entschuldigen.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Anzeige durch diese selbst. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss mit dem Kinderarzt geklärt werden.

Gesundheitserklärung

Mithilfe der standardisierten Gesundheitserklärung bestätigen Sie, dass bei Ihrem Kind keine Quarantänepflicht besteht, die einem Schulbesuch entgegensteht.

Vorsorglich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem Infektionsschutz drohen.

Die verlangte Gesundheitserklärung sowie die Datenschutzerklärung können Sie hier downloaden.

Wir bitten Sie, die Gesundheitserklärung auszufüllen, zu unterschreiben und Ihrem Kind am ersten Schultag mitzugeben.

Beachten Sie bitte, dass die Gesundheitserklärung zwingend am ersten Schultag unterschrieben vorgelegt werden muss. Andernfalls ist ein Besuch der Schule nicht möglich.

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Erklärung der Erziehungsberechtigten

Veranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 01. Februar 2021 untersagt. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen sind zulässig.

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Die Nutzung der App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Hinweis des Landesgesundheitsamtes für Eltern zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen

gez. Gerd Steinke und Tobias Weber (Schulleitung)

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Fakten zu den Krankheitssymptomen