
Mittwoch, 12. Februar 2025
Abschied von einer Lehrerin mit Herz und Leidenschaft
Uhland-Realschule trauert um ihre ehemalige Kollegin und Lehrerin Annette Krüger
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Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen zu begrenzen, müssen wir Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Coronavirus zu minimieren. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Für Schülerinnen und Schüler ist ab Klasse 5 das Tragen einer MNB oder eines MNS auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Klassenzimmers verpflichtend, sofern sie sich auf den Begegnungsflächen (z. B. Flure, Treppenhaus, Pausenhof, Toiletten, …) aufhalten.
Für die Zubereitung von Nahrung gilt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen.
Für den richtigen Umgang mit der MNB hat das Sozialministerium Informationen zusammengestellt: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/
oder, wenn dies nicht möglich ist,
Lüften
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften aller Räume, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen.
Toilettengang
In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalpapier-Handtücher bereitgestellt, die regelmäßig aufgefüllt werden.
Um die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bestmöglich umzusetzen, haben wir uns dazu entschlossen, dass aus Aufsichtsgründen keine Schülerin/kein Schüler während der 5-Minuten-Pausen auf die Toilette gehen darf.
Es dürfen maximal zwei Schülerinnen/Schüler gleichzeitig die Toilette aufsuchen.
Große Pause
In der Großen Pause gilt abgesehen von der Nahrungsaufnahme die Pflicht zum Tragen einer MNB bzw. MNS.
Der Bäckereiverkauf findet wieder statt.
Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern können die Erziehungsberechtigten diese aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Präsenzunterricht entschuldigen.
Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Anzeige durch diese selbst. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss mit dem Kinderarzt geklärt werden.
Gesundheitserklärung
Mithilfe der standardisierten Gesundheitserklärung bestätigen Sie, dass bei Ihrem Kind keine Quarantänepflicht besteht, die einem Schulbesuch entgegensteht.
Vorsorglich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem Infektionsschutz drohen.
Die verlangte Gesundheitserklärung sowie die Datenschutzerklärung können Sie hier downloaden.
Wir bitten Sie, die Gesundheitserklärung auszufüllen, zu unterschreiben und Ihrem Kind am ersten Schultag mitzugeben.
Beachten Sie bitte, dass die Gesundheitserklärung zwingend am ersten Schultag unterschrieben vorgelegt werden muss. Andernfalls ist ein Besuch der Schule nicht möglich.
Veranstaltungen
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 01. Februar 2021 untersagt. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen sind zulässig.
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Die Nutzung der App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.
Hinweis des Landesgesundheitsamtes für Eltern zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
gez. Gerd Steinke und Tobias Weber (Schulleitung)