Gesundheitserklärung

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Handhabung der Gesundheitserklärung, um am ersten Schultag vor Teilnehmen zu können.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und wir hoffen sehr, dass Sie unbeschwerte und erholsame Ferientage verbringen konnten.


Leider ist die Corona-Pandemie noch immer nicht überstanden und hält uns in Atem. Wir sind daher alle aufgefordert, weiterhin mit besonnenem Verhalten dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden.


In diesem Zusammenhang hat das Kultusministerium die Ausführungen zum Regelbetrieb an den Schulen unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 und die Hinweise zur „Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ überarbeitet und modifiziert.


Neu ist, dass Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, nun auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres eine schriftliche Gesundheitserklärung abzugeben haben, die dokumentiert wird.


Mithilfe der standardisierten Gesundheitserklärung bestätigen Sie, dass bei Ihrem Kind keine Quarantänepflicht besteht, die einem Schulbesuch entgegensteht. Vorsorglich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem Infektionsschutz drohen.


Die verlangte Gesundheitserklärung sowie die Datenschutzerklärung sind im Anhang beigefügt bzw. werden Ihnen auch per Post zugesandt.


Wir bitten Sie, die Gesundheitserklärung auszufüllen, zu unterschreiben und Ihrem Kind am ersten Schultag mitzugeben.

Beachten Sie bitte, dass die Gesundheitserklärung zwingend am ersten Schultag unterschrieben vorgelegt werden muss. Andernfalls ist ein Besuch der Schule nicht möglich.


Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie weiterhin alles Gute sowie beste Gesundheit und bedanken uns bei Ihnen für die vertrauensvolle und gelungene Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Kinder.


Mit freundlichen Grüßen

Gerd Steinke und Tobias Weber
(Schulleitung)

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Erklärung der Erziehungsberechtigten